Signature d'un avenant au contrat collectif des ouvriers de l'État

An diesem Dienstag, den 14. Dezember 2010 um 16.00 Uhr, wurde ein Zusatzabkommen zum Staatsarbeiterkollektivvertrag unterzeichnet zwischen der Regierung, vertreten durch Frau Octavie Modert, beigeordnete Ministerin für den Öffentlichen Dienst und die Verwaltungsreform, und Herrn François Biltgen, Minister des Öffentlichen Dienstes und der Verwaltungsreform, einerseits, und den vertragsschließenden Gewerkschaften, vertreten durch Herrn Christian Sikorski, Zentralsekretär des "Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg – OGBL", und Herrn Jean-Paul Baudot, Gewerkschaftssekretär des "Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschaftsbond – LCGB", andererseits.

Die Verhandlungen zwischen den Vertretungen der Regierung und den vertragsschließenden Gewerkschaften hatten auf Basis eines neuen Forderungskataloges vom 28. Mai 2010 seitens der Gewerkschaften begonnen. Mehrere Verhandlungsrunden folgten im Laufe der Monate Juni bis Dezember. Sie zeichneten sich durch ein gutes Verhandlungsklima geprägt von Offenheit und gegenseitigem Verständnis aus. Die Verhandlungen wurden letzte Woche erfolgreich zum Abschluss gebracht und führten zur Ausarbeitung eines Zusatzabkommens zum aktuellen Staatsarbeiterkollektivvertrag, das am 10. Dezember die Zustimmung vom Regierungsrat erhielt.

Das Zusatzabkommen tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und besitzt eine Laufdauer bis zum 30. Juni 2011. Von diesem Datum an verlängert es sich stillschweigend je um 1 Jahr, wenn es nicht jeweils vor seinem Ablauf aufgekündigt wird.

Außer verschiedener Textänderungen zwecks genauerer Formulierung bestehender Bestimmungen, beinhalten die neu eingeführten Maßnahmen folgende Schwerpunkte:

  • Einführung einer Bestimmung, welche vorsieht, dass nach 46 Wochen Arbeitsunfähigkeit, auf Antrag der Verwaltung, eine Arbeitsgruppe mit dem Krankheitsfall zu befassen ist. Ihre Aufgabe ist es die ihr anvertrauten Fälle gründlich zu untersuchen und dem zuständigen Minister, nach Abschluss der Beratungen, eine Empfehlung betreffend der Weiterbeschäftigung des Betroffenen zu unterbreiten.
  • Einführung einer Arbeitsgruppe, welche sich mit folgenden Themen befasst:
    • Umsetzung des Einheitsstatutes für die staatlichen Arbeiter (ouvriers de l’Etat) und die Privatbeamten (employés privés) im Dienste des Staates;
    • Einteilung und Struktur der verschiedenen Laufbahnen der Staatsarbeiter; Prämienregelung und Untersuchung der Aufgabenbereiche und zu tragenden Verantwortung;
    • Einstellungspolitik in den verschiedenen Staatsverwaltungen;
    • Privatisierung von bestehenden und neu zu schaffenden Arbeitsplätzen;
    • Untersuchung der zurzeit im erweiterten öffentlichen Sektor geltenden Bestimmungen betreffs des Punktswertes für Arbeiter.
  • Einführung einer Arbeitsgruppe mit der Zielvorgabe, die wöchentliche Ruhezeit so zu regeln, dass eine Arbeitszeitfolge von 10 Tagen nur in Ausnahmefällen gelten kann.
  • Anerkennung der Schichtarbeit besonders im Autobahndienst.
  • Übersetzung des Kollektivvertrags in die französische Sprache.

Communiqué par le ministère de la Fonction publique et de la Réforme administrative

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